Bei dem Immobilien-Teilverkauf wird der Marktwert von unabhängigen Gutachtern bestimmt. Auf den verkauften Anteil erhalten Sie als Kunde ein lebenslanges Nießbrauchsrecht, das ins Grundbuch eingetragen wird. Das Nießbrauchsrecht ist wesentlich stärker als das Wohnrecht, so können Sie beispielsweise Ihre Immobilie auch vermieten.
Das Nießbrauchsrecht sorgt auch dafür, dass Sie bis zum Ende der Immobilienpartnerschaft in der Immobilie wohnen bleiben können. Für den Nießbrauch auf den verkauften Anteil bezahlen Sie einen monatlichen Nutzungsbeitrag an Ihren Teilverkauf-Partner, ähnlich einer Mietrate.
Am Ende der Immobilienpartnerschaft kann die Immobilie zurückgekauft werden oder der Teilverkaufs-Anbieter organisiert als professioneller Partner mit Immobilienexpertise den Gesamtverkauf der Immobilie und erhält hierfür ein Serviceentgelt.
Folgen Sie uns auf unseren Social Media Kanälen
Facebook Instagram Youtube LinkedIn XING