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Der Immobilien-Teilverkauf ist ein Weg, um vom Wohneigentum im Alter zu profitieren. Im Gegensatz zur Immobilienverrentung bleiben Sie als Teilverkäufer Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten. Sie erhalten einen stillen Teilhaber – und natürlich die Auszahlung des Erlöses des verkauften Teils.
Bei einem Teilverkauf verkaufen Sie nicht Ihre gesamte Immobilie, sondern nur einen prozentualen Anteil an den Teilverkauf-Anbieter Ihres Vertrauens. Dieser kauft bis zu 50 % Ihrer Immobilie gegen eine Sofortauszahlung zum fairen Marktwert des Teileigentums – ohne Abschläge.
Bei dem Immobilien-Teilverkauf wird der Marktwert von unabhängigen Gutachtern bestimmt. Auf den verkauften Anteil erhalten Sie als Kunde ein lebenslanges Nießbrauchsrecht, das ins Grundbuch eingetragen wird. Das Nießbrauchsrecht ist wesentlich stärker als das Wohnrecht, so können Sie beispielsweise Ihre Immobilie auch vermieten.
Das Nießbrauchsrecht sorgt auch dafür, dass Sie bis zum Ende der Immobilienpartnerschaft in der Immobilie wohnen bleiben können. Für den Nießbrauch auf den verkauften Anteil bezahlen Sie einen monatlichen Nutzungsbeitrag an Ihren Teilverkauf-Partner, ähnlich einer Mietrate.
Am Ende der Immobilienpartnerschaft kann die Immobilie zurückgekauft werden oder der Teilverkaufs-Anbieter organisiert als professioneller Partner mit Immobilienexpertise den Gesamtverkauf der Immobilie und erhält hierfür ein Serviceentgelt.
Warum sich ein Immobilien-Teilverkauf für die individuelle Situation eignen könnte, zeigen diese sieben Gründe:
Der Heimkapital-Prozess ist kundenfreundlich und beinhaltet nur wenige Schritte – eine Sofortauszahlung ist flexibel innerhalb von wenigen Wochen möglich.