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Für den Verkauf von Immobilien gilt seit dem 23.12.2020 eine neue Provisionsregelung. Im Mai 2020 hatte der Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung verabschiedet, der den Umgang mit der Maklerprovision nun deutschlandweit vereinheitlicht.
Das neue Gesetz sieht vor, dass sich Verkäufer und Käufer die Provision beim Kauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern hälftig teilen müssen. Einen provisionsfreien Verkauf für den Verkäufer wird es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geben. Diese Regelung gilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung. Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeimmobilien sind von dieser Regelung ausgenommen.
Seit mehr als 25 Jahren sind wir für unsere Kunden ein verlässlicher und vertrauensvoller Partner. Die Interessen von Käufern und Verkäufern liegen uns gleichermaßen am Herzen. Deshalb begrüßen wir die Teilung der Maklerkosten zwischen beiden Parteien. Sie entspricht unserem Leitbild des Immobilienmaklers, der sich als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer versteht. Unser Wunsch ist es, langfristig beide Parteien zufrieden zu stellen. Das neue Maklergesetz halten wir für eine faire Lösung zwischen fairen Partnern.
Käufer und Verkäufer profitieren von unseren Leistungen.
Qualifizierte Mitarbeiter, professionelle Beratung und partnerschaftliche Zusammenarbeit: Unser BÖCKER- Team bietet rund um Ihre Immobilie grundsätzlich alles aus einer Hand. Abgestimmte Prozesse und innovative Strukturen sorgen für reibungslose Abläufe. Dieses Full-Service-Angebot spart Käufern und Verkäufern wertvolle Zeit und führt beide Seiten schnellstmöglich zum Erfolg.
Für den Verkäufer
Grundlagen-Gespräch und Immobilienbewertung
Full-Service-Vermarktungspaket
100 % Interessentenbetreuung und Individual-Besichtigungen
Kaufpreisverhandlung und Notartermin
Für den Käufer
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