Sachkundenachweis für Makler: Nur ein kleiner Schritt in der Immobilienbranche
Kolumne von Thomas Schüttken (Quelle Rheinische Post):
Das neue Gesetz zur Einführung von Berufszulassungsregelungen, das letzte Woche den Bundesrat passiert hat, wurde von der Politik im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens arg gerupft, die Chance unseriöse Makler vom Markt zu fegen, verpasst. Damit bleibt der ursprünglich geplante Sachkundenachweis auf der Strecke, IHK-Prüfungen wird es auch zukünftig nicht geben.
Makler werden ab 2021 lediglich alle drei Jahre zu einer 20-stündigen Fortbildung gebeten. Das ist nicht genug und nur ein kleiner Schritt nach vorne. Denn, für viele ist der Erwerb einer Immobilie wirtschaftlich die wichtigste Entscheidung ihres Lebens. Das gilt für den Kauf einer selbstgenutzten Wohnung genauso wie für eine rentensichere Kapitalanlage. Jeder, der sich schon mal mit dem Kauf einer Immobilie auseinander gesetzt hat, weiß, wie viele wichtige Fragen daran hängen: Lage, Standort, Wertentwicklung, Finanzierung, Rechtsvorschriften, Verträge, Energieausweis, Haustechnik. Da sollte man darauf vertrauen können, von qualifiziert ausgebildeten und zertifizierten Fachleuten beraten zu werden. Schließlich ist eine realistische Markt- und Risikoeinschätzung die Basis für zukunftssichere Kapitalanlagen.
Aber leider bleibt es dabei: in Deutschland braucht man als Makler lediglich ein freies Vorstrafenregister und sogenannte geordnete Vermögensverhältnisse. Was heißt das nun für die Kunden? In einem sich rasant entwickelnden Marktumfeld mit immer höheren Transaktionssummen liegt das Mittel zur richtigen Wahl des Maklers in der Qualität der Dienstleistungen. Deswegen ist neben der Verbandszugehörigkeit zu RDM oder IVD auch die Zertifizierung nach DIN EN 15733 von der DIAZert ein Nachweis, der deutlich höhere Anforderung an die Unternehmen stellt, als der Gesetzgeber dies vorgibt. Nur so kann sich die Spreu vom Weizen trennen.
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