Wissenswertes zur AfA – Absetzung für Abnutzung von Immobilien
Beim Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage spielen viele Faktoren eine Rolle, um eine langfristige und lukrative Investition zu gewährleisten. Ein entscheidender Punkt ist die steuerliche Absetzbarkeit. Hier kommt die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, ins Spiel. Im Folgenden erfahren Sie, was genau sich hinter der AfA verbirgt und wie Sie diese optimal für sich nutzen können.
Was ist die AfA?
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist eine steuerliche Regelung, die es Immobilieneigentümern ermöglicht, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum steuerlich geltend zu machen. Ziel der AfA ist es, die Wertminderung des Gebäudes durch Abnutzung, Alterung oder technischen Fortschritt zu berücksichtigen und steuerlich auszugleichen. Diese Regelung gilt jedoch nicht nur für Immobilien, sondern kann auch für andere abnutzbare Güter wie Maschinen, Fahrzeuge und technische Anlagen angewendet werden, um deren Wertminderung steuerlich zu kompensieren.
Wann kann die AfA angewendet werden?
Die Abschreibung kann in Anspruch genommen werden, sobald die Immobilie erworben und zur Erzielung von Einkünften genutzt wird. Für Käufer von Kapitalanlagen bedeutet dies, dass die steuerlichen Vorteile ab dem Zeitpunkt der Vermietung der Immobilie greifen. Die Immobilie muss also tatsächlich genutzt werden, um von der Afa zu profitieren. Das bedeutet, dass für ungenutzte oder leerstehende Objekte keine Abschreibung geltend gemacht werden kann. Daraus ergibt sich für den Erwerber von Kapitalanlagen die Notwendigkeit, eine zeitnahe Vermietung anzustreben, um die steuerlichen Vorteile optimal nutzen zu können.
Ein weiteres Kriterium ist, dass die Abschreibung nur für Gebäude und Gebäudeteile, nicht aber für Grund und Boden gilt. Da der Bodenwert nicht abschreibungsfähig ist, bleibt er bei der Berechnung der Abschreibung unberücksichtigt. In der Praxis wird daher meist eine Aufteilung des Kaufpreises in einen Gebäude- und einen Grundstücksanteil vorgenommen, wobei nur der Gebäudeanteil für die Abschreibung berücksichtigt wird.
Unterschiede bei Neubau- und Bestandsimmobilien
Die Höhe und Dauer der Abschreibung variiert je nach Art der Immobilie. Bei Neubauten können Investoren über einen Zeitraum von 50 Jahren jährlich 2 % der Anschaffungskosten abschreiben. Das bedeutet, dass Sie den Kaufpreis des Gebäudeteils (ohne Grundstück) über diesen Zeitraum steuerlich geltend machen können.
Für bestehende Gebäude, die vor dem 31. Dezember 1924 errichtet wurden, beträgt der jährliche Abschreibungssatz 2,5 % über einen Zeitraum von 40 Jahren. Wurde das Gebäude nach diesem Datum errichtet, gelten die gleichen Abschreibungssätze wie für Neubauten, d. h. 2% über 50 Jahre.
Abschreibungszeiträume
Die AfA-Zeiträume sind also klar definiert und hängen vom Baujahr der Immobilie ab. Neubauten werden wie erwähnt über 50 Jahre abgeschrieben, während ältere Bestandsimmobilien, je nach Errichtungsdatum, über 40 oder ebenfalls 50 Jahre abgeschrieben werden. Mit diesen langfristigen Abschreibungen können Immobilienkäufer die steuerliche Belastung ihrer Investition erheblich mindern.
Beratung durch Böcker-Wohnimmobilien
Die Abschreibung bietet Immobilienkäufern eine attraktive Möglichkeit, die steuerlichen Aspekte ihrer Investition optimal zu nutzen. Haben Sie konkrete Fragen oder wünschen Sie eine individuelle Beratung zum Thema Abschreibung und Immobilieninvestment? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, da wir selbst keine steuerliche Beratung durchführen. Unsere Experten von BÖCKER-Wohnimmobilien stehen Ihnen aber sehr gerne für eine persönliche Beratung rund um das Thema Kauf und Investment in Immobilien zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!