Widerrufsrecht bei Immobilienanfragen
Bei Immobilienanfragen, die via Internet, per Telefon, Brief oder E-Mail bei uns eingehen, sind wir als Immobilienunternehmen verpflichtet, unsere Kunden schriftlich über das Widerrufsrecht bei allen Geschäften die provisionspflichtig werden könnten zu informieren. Denn schon jetzt kommt ein Maklervertrag zustande, der unter das sogenannte Fernabsatzgesetzt fällt. Trotz Maklervertrag gilt: Erst wenn es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt, wird eine Provision fällig.